
https://twitter.com/Frank_Rinck_MdB/status/1512023946727723012?t=QuwGpzTCtDLyE3wBJATdhQ&s=09
Der Bundesvorstand der Alternative für Deutschland fordert die sofortige Einstellung aller Kampfhandlungen russischer Streitkräfte.
1. Das gewaltsame, die territoriale Integrität der Ukraine verletzende Vorgehen Russlands wird vom Bundesvorstand der Alternative für Deutschland uneingeschränkt verurteilt.
2. Krieg kann kein Teil einer dauerhaften Problemlösung sein, weshalb die sofortige Einstellung aller Kampfhandlungen russischer Streitkräfte als Voraussetzung für die Beendigung der militärischen Auseinandersetzungen in der Ukraine gefordert wird.
3. Eine europäische Sicherheitsarchitektur und tragfähige Friedensordnung kann nur auf den Grundsätzen der nationalen Souveränität, der territorialen Unverletzbarkeit und der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten beruhen.
4. Dieser Konflikt zeigt, dass die Bundeswehr nicht einmal ansatzweise einsatzbereit ist – Deutschland muss deshalb deutlich mehr als bisher in seine Verteidigung investieren und die Wehrpflicht wieder aktivieren.
5. Die Eskalation ist auch Folge einer schrittweisen Entfremdung zwischen NATO und Russland aufgrund strategischer Interessenkonflikte zwischen USA und Russland: Die AfD schlägt deshalb einen Interessenausgleich zwischen den USA, Europa und Russland durch verbindliche Rüstungskontrollmechanismen vor.
https://www.afd.de/bundesvorstand-fordert-sofortige-einstellung-aller-kampfhandlungen-russischer-streitkraefte/
AfD-Bundestagsfraktion - Berlin, 10. März 2022
1. Der Krieg gegen die Ukraine ist ein völkerrechtswidriger Angriffskrieg Russlands, den wir scharf verurteilen.
2. Wir trauern mit den Familien der gefallenen Soldaten und der zivilen Opfer beider Seiten.
3. Die AfD-Bundestagsfraktion fordert vom russischen Präsidenten ein sofortiges Ende der Kampfhandlungen und setzt sich mit Nachdruck für einen sofortigen Waffenstillstand sowie für die Entsendung einer VN/OSZE-Friedenstruppe in die Ukraine ein.
4. Wir unterstützen die Anrainerstaaten, die sehr viele ukrainische Flüchtlinge aufnehmen, ebenso wie die vor Ort tätigen Hilfsorganisationen wie das Rote Kreuz. Wir sind für die temporäre Aufnahme von ukrainischen Kriegsflüchtlingen, sofern es sich um ukrainische Staatsbürger handelt.
5. Einen Beitritt der Ukraine zur EU und zur NATO lehnen wir ab.
6. Wirtschaftssanktionen sind abzulehnen. Wir befürworten Sanktionen gegen Verantwortliche und Unterstützer des Angriffskrieges.
7. Waffen in Krisen- und Kriegsgebiete zu liefern, ist grundsätzlich abzulehnen, da dies zur Eskalation beiträgt. Eine Entscheidung solcher Tragweite sollte dem Bundestag in namentlicher Abstimmung vorbehalten bleiben.
8. Die Energiewende der etablierten Parteien mit einem gleichzeitigen Ausstieg aus Kohle und Kernkraft hat uns abhängig und verwundbar gemacht. Wir halten an Nord Stream II fest, da diese Erdgasleitung ein wesentlicher Beitrag zu einer verlässlichen, sicheren und günstigen Energieversorgung Deutschlands ist. Wir fordern den Wiedereinstieg in die Kernenergie und den Weiterbetrieb moderner Kohlekraftwerke.
9. Wir fordern die politischen Parteien, alle gesellschaftlichen Kräfte und die Medien auf, den zunehmenden Diskriminierungen gegenüber russischsprachigen Mitbürgern entschieden entgegenzuwirken.
https://afdbundestag.de/positionspapier-ukraine-krieg/
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Bundesvorstand der
Alternative für Deutschland
Alternative für Deutschland
Bundesgeschäftsstelle
Schillstraße 9 / 10785 Berlin
Telefon: 030 220 23 000
Fax: 030 220 23 009
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
24.02.2022:
31.12.2021:
Die AfD - Fraktion reicht in Karlsruhe Klage und Eilantrag wegen Versagung der Ausschussvorsitze im Bundestag ein
Die AfD-Bundestagsfraktion hat am 31.12.2021 wegen der Versagung sämtlicher #Ausschussvorsitze ein Organstreitverfahren beim Bundesverfassungsgericht eingeleitet (Az. 2 BvE 10/21).
In drei der insgesamt 25 Bundestagsausschüssen steht der AfD aufgrund verbindlicher Vereinbarungen zwischen sämtlichen Fraktionen der Vorsitz zu. Sie wurden im sogenannten „Zugriffsverfahren“ von den Ersten Parlamentarischen Geschäftsführern aller Fraktionen gemeinsam reihum verteilt. Die #AfD kann danach den Vorsitz der Ausschüsse „Inneres und Heimat“, „Gesundheit“ und „Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung besetzen.
In den konstituierenden Sitzungen der Bundestagsausschüsse für die 20. Wahlperiode wurden am 15.12.2021 jedoch sämtliche von der AfD nominierten Ausschussvorsitzenden abgelehnt, was in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland bisher noch nie geschah. Dies ist nach Auffassung der AfD-Fraktion eine Missachtung des Rechts auf gleichberechtigte und faire Mitwirkung im Parlament und damit ein Verstoß gegen grundgesetzlich verankerte Demokratieprinzipien.
08.12.2021:
Die AfD führt den Vorsitz im Ausschuß für Inneres, für Entwicklungsarbeit und für Gesundheit. Damit hat die AfD in zentralen Fragen ein gewichtiges Wort mitzureden:
Die Ausschüsse können als die Fachorganisationen im Deutschen Bundestag bezeichnet werden. Sie sind dazu da, die Beschlüsse des Plenums, also des Ortes, an dem dann alle Abgeordneten wieder zusammenkommen, vorzubereiten. In den Fachausschüssen finden intensive fachliche Debatten statt, zu denen auch Sachverständige eingeladen werden. Sie werden auch als die „Herzkammer“ der parlamentarischen Arbeit bezeichnet, weil dort intensiv an fachlichen Texten und an den Gesetzen gearbeitet wird. Anschließend empfehlen die Ausschüsse dem Plenum des Deutschen Bundestages etwa, einem Gesetz zuzustimmen oder einem Gesetz mit Änderungen zuzustimmen.
Die Vorsitzenden der Fachausschüsse haben eine sehr exponierte Rolle: Sie bereiten die Ausschüsse vor und laden auch zu den Sitzungen ein. Sie sind diejenigen, die die Tagesordnung, das Vorgehen, die Beratung der Ausschüsse ganz maßgeblich leiten und bestimmen. Das erfolgt in sehr enger Absprache mit den Obmännern oder Obfrauen aus den jeweiligen anderen Fraktionen.
Die AfD-Bundestagsfraktion hat am 31.12.2021 wegen der Versagung sämtlicher #Ausschussvorsitze ein Organstreitverfahren beim Bundesverfassungsgericht eingeleitet (Az. 2 BvE 10/21). In drei der insgesamt 25 Bundestagsausschüssen steht der AfD aufgrund verbindlicher Vereinbarungen zwischen sämtlichen Fraktionen der Vorsitz zu. Sie wurden im sogenannten „Zugriffsverfahren“ von den Ersten Parlamentarischen Geschäftsführern aller Fraktionen gemeinsam reihum verteilt. Die #AfD kann danach den Vorsitz der Ausschüsse „Inneres und Heimat“, „Gesundheit“ und „Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung besetzen. In den konstituierenden Sitzungen der Bundestagsausschüsse für die 20. Wahlperiode wurden am 15.12.2021 jedoch sämtliche von der AfD nominierten Ausschussvorsitzenden abgelehnt, was in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland bisher noch nie geschah. Dies ist nach Auffassung der AfD-Fraktion eine Missachtung des Rechts auf gleichberechtigte und faire Mitwirkung im Parlament und damit ein Verstoß gegen grundgesetzlich verankerte Demokratieprinzipien.
Wahlchaos am Tage der Bundestagswahl in Berlin
06.01.2022
Nichts Neues in Berlin. Frau Giffey wurdevon der rot - dunkelrot - grünen Koalition als regierende Bürgermeisterin gewählt. Niemand scheint sich in der Opposition daran zu stören - - außer der AfD. Es bleibt abzuwarten, ob es da noch Änderungen gibt.
Trotz der Pannen am Wahltag hat der Berliner Landeswahlausschuss am 15.10 das endgültige Ergebnis zur Abgeordnetenhauswahl festgestellt. Eine juristische Aufarbeitung ist möglich, dürfte aber am Resultat nichts ändern.
Wer meint, beim Wählen eine Panne mit juristischer Relevanz entdeckt zu haben, kann innerhalb von zwei Monaten nach dem Wahltag - also bis 26. November um 24 Uhr - Einspruch gegen die Wahl einlegen. Im Wahlprüfungsgesetz (WahlPrG) heißt es dazu: "Der Einspruch ist schriftlich beim Bundestag einzureichen und zu begründen." Dieser geht dann zunächst in den Wahlprüfungsausschuss - am Ende entscheidet der Bundestag mit einfacher Mehrheit darüber.
Damit ist die Wahlprüfung vor allem Sache des Bundestages. Lehnt der den Einspruch allerdings ab, kann sich die Wählerin oder der Wähler in einem zweiten Schritt mit einer Wahlprüfungsbeschwerde an das Bundesverfassungsgericht wenden. Man braucht aber einen Anfechtungsgrund, damit die Beschwerde Erfolg haben kann. Ob eine Anfechtung der Berliner Wahlen bereits in Vorbereitung ist, ist allerdings unbekannt.
06. Oktober 2021
Wie unlängst bekannt gegeben wurde, ist die Berliner Landeswahlleiterin Petra Michaelis von ihrem Amt zurück getreten.
Eine weitere Panne bei den Berliner Chaoswahlen ist bekannt geworden:
Das Portal "Wahlrecht.de" hat angegeben, die Berliner Landeswahlleitung mehr als eine Woche vor der Wahl auf eine "gravierende Manipulationsmöglichkeit" hingewiesen zu haben. Demnach konnten Personen im Alter von 16 und 17 Jahren sowie EU-Ausländer mit einem Trick bei der Bundestagswahl und der Wahl zum Abgeordnetenhaus abstimmen, obwohl sie nur zur Bezirksverordnetenwahl berechtigt waren.
Dabei konnten Menschen, die zu allen Wahlen berechtigt waren, Briefwahlunterlagen anfordern, die Stimmzettel für die Bundestags- und Abgeordnetenhauswahl dann an Unberechtigte weitergeben, und am Wahltag im Wahllokal neue Stimmzettel erhalten. Ein EU-Bürger oder Minderjähriger, der eigentlich nur für die Bezirksverordnetenwahl berechtigt war, konnte die zusätzlichen Stimmzettel anonymisiert mit seinen Briefwahlunterlagen einreichen.
28. September 2021
Parallel zur Bundestagswahl fanden in Berlin die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus statt, als "Sahnehäubchen" auch noch eine sportliche Großveranstaltung, der "Berlin - Marathon". Völlig überraschend (Satire!) wollten viele Berlinerinnen und Berliner auch wählen gehen, so dass in einigen Berliner Bezirken die Wahlunterlagen knapp wurden, Nachschub war angefordert worden, steckte aber aufgrund der desaströsen Berliner Verkehrsplanung unter Dunkelrotrotgrün in den etlichen Staus fest, die sich aufgrund des Marathons bildeten.
Überraschenderweise müssen solche wichtigen Unterlagen noch in dieselbertriebenen Transportern angeliefert werden und nicht mit dem Lastenfahrrad. Die Folge war, dass einige Berliner Wahllokale nicht um 18 Uhr schließen konnten, die letzten Wähler verließen gegen 20.30 Uhr (!!!) das Wahllokal. Die Folge war, dass sich die wartenden Wähler ab 18 Uhr über diverse Anbieter ihrer Smartphones über die Hochrechnungen zur Bundestagswahl und auch über die Wahlstände der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus informieren konnten.
Genau das ist aber unzulässig, auch eine Verlängerung der Wahlzeit über 18 Uhr hinaus ist laut der Informationen auf dem Internetauftritt der Bundeswahlleitung nicht vorgesehen. Welche Konsequenzen dies haben wird, ist zurzeit unklar, die Landeswahlleitung Berlin bzw. die Bundeswahlleitung "prüfen" die Berliner Vorgänge.
Versuch der Wahlmanipulation ?
wie Sie alle wissen dürften, fällt es unserer Bürgerpartei nicht erst seit gestern schwerer als anderen Parteien, in Wahlkampfzeiten für alle Bürger sichtbar in Erscheinung zu treten. Nun hat diese systematisierte Beschneidung der vom Grundgesetz garantierten Chancengleichheit der Parteien (vgl. GG Art. 21 Absatz 1) leider ein weiteres trauriges Kapitel aufgeschlagen.
Post Scriptum: Dass in einschlägigen Presseartikeln (den Link finden Sie hier) derartig demokratiefeindliche Unternehmungen als "Satire-Aktionen" und deren Drahtzieher als "Kunstaktivisten" betitelt werden, ist eine dezidierte Problemanzeige für den derzeitigen Zustand unserer Demokratie. Mittlerweile dürfte auch der letzte Bürger, der noch die Beherztheit aufzubringen vermag, sich seines Verstandes zu bedienen, gemerkt haben, dass unser Land sich sukzessive von den Grundprinzipien des demokratischen Zusammenlebens zu Entfremden im Begriff ist. In diesen Zeiten bedarf es einer starken Rechtsstaatspartei, in diesen Zeiten bedarf es einer starken AfD.
In diesem Sinne: bitte bleiben Sie uns gewogen, wir brauchen Sie mehr denn je.
Herzlichst,
Ihr Eric Sandvoß
Schriftführer des KV Hildesheim